§1 Allgemeines

(1)SEYFCOM erbringt alle Lieferungen und Leistungen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur durch eine schriftliche Bestätigung seitens SEYFCOM gültig.
(2)Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§2 Vertragsabschluss

(1) Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags seitens SEYFCOM. (3) Wird SEYFCOM nach Fertigstellung einer Website auch mit deren Wartung beauftragt, kann der Kunde den Wartungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist kündigen.

§3 Preise

(1) Maßgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. (2) Preise für Domaineinrichtung und -hosting stellen für SEYFCOM durchlaufende Posten dar. Preiserhöhungen in diesem Segment erfolgen ohne Einflussmöglichkeit seitens SEYFCOM und werden an den Kunden weitergereicht. (3) Tritt ein Kunde nach erfolgtem Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, ist SEYFCOM berechtigt, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

§4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Die mit Vertragsabschluss zur Abdeckung vorlaufender Kosten fällig werdenden Abschlagszahlungen belaufen sich auf 20% nach schriftlicher Auftragsbetätigung seitens SEYFCOM (2) Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Kunden. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist SEYFCOM auch ohne Mahnung berechtigt, die Höhe der banküblichen Verzugszinsen per anno zu berechnen. (3) Ist der Kunde nach erbrachter Leistung durch SEYFCOM mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist SEYFCOM auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, das Übermitteln (Upload) der fertiggestellten Website auf einen Web-Server bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.

§5 Lizenzvereinbarung

Der Kunde erhält von SEYFCOM ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Webdesigns (Lizenz). Der Begriff “Webdesign” umfasst das originale Design und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Designs, die mit anderen Programmen verbunden werden. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen auf den Programmen selbst. Für die erstmalige Erstellung des Webdesigns gilt, dass SEYFCOM dem Kunden eine Kopie der erstellten Leistung zur Verfügung stellt. Das Original verbleibt bei SEYFCOM. Für vom Kunden nach Überlassung der Kopie vorgenommenen Veränderungen ist SEYFCOM nicht weiter verantwortlich.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrecht

(1)Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
(2)Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt SEYFCOM, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
(3)SEYFCOM räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. SEYFCOM ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Kommunikationsdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
(4)Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt SEYFCOM, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

§7 Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der nach seinen Informationen für ihn von SEYFCOM erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. (2) SEYFCOM behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Web- Server auszunehmen. Der Kunde ist von einer etwa vorgenommenen Löschung/Nichtspeicherung der betreffenden Seiten unverzüglich zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn SEYFCOM von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf für den Kunden erstellten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie fremde Rechte verletzen. (3) Es besteht für SEYFCOM keine Prüfungspflicht. SEYFCOM ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, auf dem Server zu löschen oder in anderer Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. (4) Der Kunde stellt SEYFCOM hiermit frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen.

§8 Freistellung vom Inhalt

(1) Der Kunde verpflichtet sich, SEYFCOM im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern in den von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. (2) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte sowie keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. (3) Jeder Fall der Zuwiderhandlung gegen (2) berechtigt SEYFCOM zur außerordentlichen Kündigung bestehender Vertragsverhältnisse. Die Berechtigung zur Abrechnung erbrachter Leistungen gem. § 3 (3) besteht auch in diesem Fall.

§9 Gewährleistung

(1) SEYFCOM gewährleistet die Funktionalität der erstellten Webseiten. (2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen SEYFCOM stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. (3) Mängel werden von SEYFCOM in angemessener Frist durch den Upload der geänderten Webseiten und deren Komponenten erledigt. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. (4) Wird die Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung. (5) Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.

§10 Haftung

(1)Von SEYFCOM wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für den Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste. (2) Für eine Datenrekonstruktion haftet SEYFCOM nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig, das heißt täglich, gesichert wurden. Die Rekonstruktion muss mit vertretbarem Aufwand möglich sein. (3) SEYFCOM übernimmt kein Haftung für Ausfallzeiten, in denen das Angebot aus – von SEYFCOM unverschuldeten – Gründen nicht über elektronische Netze empfangen werden kann. (4) Haftungs- und Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert.

§11 Datenschutz

(1) SEYFCOM speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt SEYFCOM auch zur Beratung ihrer Kunden. (2) SEYFCOM wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. (3) SEYFCOM weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet können technisch in der Lage sein, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. (4) Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen Registrierungsdaten im Abfrageservice von DENIC im Internet, um jedermann die Abfrage der zu einer Domain gehörenden Registrierungsdaten zu ermöglichen.

§12Schlussbestimmung

Alle Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Sie können auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt werden. Dies gilt auch für die von SEYFCOM erstellten Rechnungen.

Hannover, März 2007